Prüflabor Odenthal GmbH
Zum Alten Wasserwerk 6
51491 Overath-Immekeppel
| Geschäftsführung: | Guido Odenthal | CEO |
| Manuel Knipp | COO |
Telefon: +49 2204 / 970 256
Fax: +49 2204 / 970 258
E-Mail: guido.odenthal@prueflabor-odenthal.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 449576935
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Guido Odenthal (Anschrift s.o.)
AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten als vom Auftraggeber anerkannt und als Bestandteil des zwischen dem Prüflabor Odenthal und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
Vertragsabschluß:
Es gelten ausschließlich die Auftragsbedingungen des Prüflabor Odenthal in Verbindung mit ihrem Leistungsverzeichnis. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
Umfang:
Die Verrechnungssätze des Leistungsverzeichnis sind freibleibend. Die Gebühren verstehen sich für frachtfreie Anlieferung des Probenmaterial an das Prüflabor Odenthal und gelten bis auf Widerruf.
Kosten für die Zusammenstellung und Auswertung der Ergebnisse werden nach Aufwand berechnet.
Die Verrechnungssätze des Prüflabor Odenthal verstehen sich rein netto. Die Mehrwertsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt. Die Rechnungen des Prüflabor Odenthal sind sofort und ohne jeglichen Abzug fällig.
Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten die Verrechnungssätze und die Bedingungen des bei der Erteilung des Prüfauftrages gültigen Leistungsverzeichnisses.
Behandlung der Proben:
Das Probenmaterial wird wenn nichts anders vereinbart wurde sechs Wochen nach der Prüfung verschrottet.
Konformität der Messergebnisse:
Wünscht der Auftraggeber eine Aussage zur Konformität der Ergebnisse bzgl. einer Spezifikation oder Norm, wird folgende Entscheidungsregel angewandt, sofern in der angeforderten Spezifikation oder Norm keine Entscheidungsregel enthalten ist. Das Messergebnis wird ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit als konform beurteilt, wenn es die Anforderungen der Norm oder Spezifikation erfüllt.
Gewährleistung:
Für Mängel der Leistung des Prüflabor Odenthal leistet das Prüflabor Odenthal Gewähr durch Nachbesserung (Nachprüfung) innerhalb einer angemessenen Frist. Der Auftraggeber kann darüber hinaus nur Wandlung oder Minderung fordern. Weitere Gewährleitungsansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, so dass insbesondere Mängelfolgeschadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.
Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn das Prüfstück durch Verformung oder Wärmebehandlung gegenüber dem Zustand bei der ersten Prüfung verändert wurde.
Das kaufmännische wie auch ein sonstiges zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
Allgemeine Haftungsbegrenzungen und Verjährung:
Das Prüflabor Odenthal haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, soweit sie oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die dem Grund und der Höhe nach durch eine Haftpflichtversicherung abdeckt sind und ist in jedem Fall auf Euro 150.000 begrenzt.
Das Prüflabor Odenthal übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung für Entscheidungen des Auftraggebers, die dieser aufgrund von Prüfergebnissen des Prüflabor Odenthal trifft oder unterläst. Für evtl. Schäden und oder Regressansprüchen die aufgrund solcher Entscheidungen entstehen, ist das Prüflabor Odenthal nicht haftbar.
Sämtlichen vertraglichen Ansprüchen gegen das Prüflabor Odenthal Verjähren ein halbes Jahr nach Übergabe der Prüfergebisse an den Auftraggeber.
Wirksamkeit:
Sollen Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln / Rhein
Stand: 25-10-2024 Rev.1